Internationaler Universitätsclub München, IUCM e.V.,

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1)    Unsere AGB gelten für die Erbringung all unserer Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung unserer Veranstaltungen im weitesten Sinne (insbesondere Exkursionen, Ausflüge, Tagungen, (Sprach-)Kurse, Events etc.) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden (Studierenden) geschlossenen Vertrages.

(2)    Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Studierenden und entsprechende Buchungsbestätigung durch uns - typischerweise jeweils per Email oder Onlineanmeldeformular zustande.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)    Der Studierende ist verpflichtet, die für die gebuchten Leistungen vereinbarten Preise inklusive aller anfallenden Überweisungs- oder Umtauschgebühren zu zahlen.

(2)    Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung einer Bestätigung eine (An-)Zahlung, deren Höhe in der jeweiligen Programmbeschreibung festgelegt ist, fällig. Bei der (An-)Zahlung handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Registrierungsgebühr. Die Restzahlung wird zu der in der jeweiligen Ausschreibung festgelegten Frist spätestens fällig.

(3)    Die Preise gelten brutto wie netto, da wir als gemeinnütziger Verein grundsätzlich nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Vertragserfüllung, insbesondere aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, vier Monate und erhöhen sich Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen wie etwa Bus- oder Zugfahrtkosten, so kann der vereinbarte Preis in dem Umfang geändert werden, wie sich die Erhöhung pro Person bzw. Pro Sitzplatz auf den Buchungspreis auswirkt. Über eine Änderung des Preises werden wir den Studierenden unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist jedoch bis zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Veranstaltungspreises ist der Studierende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Veranstaltung aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche anzubieten. Der Studierende hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.

§ 4 Leistungsänderungen

(1)     Änderungen und Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

(2)    Eine Änderung einer Veranstaltungsleistung ist dem Studierenden unverzüglich nach unserer Kenntnis mitzuteilen.

(3)    Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Veranstaltungsleistung ist der Studierende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche anzubieten. Der Studierende hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Veranstaltungsleistung uns gegenüber geltend zu machen.


§ 5 Haftung für Schäden

(1)    Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Studierenden sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens, bei der Verletzung von Kardinalspflichten allerdings nur für den vorhersehbaren Schaden.

(2)    Soweit wir für sonstige Schäden haften, ist unsere Haftung auf den dreifachen Preis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.

(3)    Unsere vertragliche Haftung ist insgesamt ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

(4)    Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Reisenden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Anspruche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.


§ 6 Besondere Pflichten des Studierenden

(1)    Alle an unseren Veranstaltungen teilnehmenden Studierenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben und sollen an einem College oder an einer Universität eingeschrieben oder junge Berufstätige sein.

(2)    Jeder Teilnehmer soll über die in der Programmausschreibung dargestellten Kenntnisse und das Grund-Know-How verfügen, welche ggf. bei der gebuchten Veranstaltung notwendig ist/sind.

(3)    Allein wir behalten das Urheberrecht an allen Materialien, welche Studierende im Rahmen von uns durchgeführten Veranstaltungen erhalten. Solche Materialien dürfen nicht ohne unsere schriftliche Genehmigung vervielfältigt, verkauft oder für Dritte nutzbar gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob wir Urheber der Materialien oder nur diesbezüglicher Nutzungsberechtigter sind.

(4)    Verhaltensweisen und Handlungen, die geeignet sind, den sicheren und friedlichen Ablauf einer Veranstaltung und das freundliche und tolerante Miteinander zu gefährden, sind zu unterlassen und können zum Ausschluss aus dem Programm führen.


§ 7 Rücktritt

(1)    Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine von uns angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wir haben den Rücktritt vor Fälligkeit des Veranstaltungspreises, spätestens aber am 14. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn dem Studierenden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Der Studierende erhält im Falle unseres Rücktritts von ihm geleistete Zahlungen (Registrierungsgebühr, Kursgebühr, Unterkunftsgebühr) umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Veranstaltung aus unserem Angebot zu buchen (sofern uns die Erfüllung dieser Buchung möglich ist).

(2)    Im Übrigen ist der Studierende zur Stornierung seiner Anmeldung nur wie folgt berechtigt, wobei das nachstehend unter § 8 geregelte Widerrufsrecht unberührt bleibt: (Diese allgemeinen Bedingungen können durch individuelle Regelungen in den jeweiligen Programmen ergänzt oder geändert werden.)

Rücktritt vor Anmeldeschluss: 

Die Registrierungsgebühr kann nicht zurückgezahlt werden.

Alle weiteren Anzahlungen werden vollständig zurückgezahlt

Rücktritt nach dem Anmeldeschluss:

Die Registrierungsgebühr kann nicht zurückgezahlt werden.

Bei Buchung einer Unterkunft wird die Anzahlung der Miete nicht zurückgezahlt werden.

Rücktritt 4 Wochen vor dem Kursbeginn:

Die Registrierungsgebühr kann nicht zurückgezahlt werden.

Bei Buchung einer Unterkunft wird die Anzahlung der Miete nicht zurückgezahlt werden 50% der Anzahlung der Kursgebühr können nicht zurückgezahlt werden.

Rücktritt 1 Tag vor dem Kursbeginn:

Die Registrierungsgebühr kann nicht zurückgezahlt werden.

Bei Buchung einer Unterkunft wird die Anzahlung der Miete nicht zurückgezahlt werden 80% der Anzahlung der Kursgebühr können nicht zurückgezahlt werden.


§ 8.    Widerrufsbelehrung


8.1    Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Internationaler Universitätsclub München e. V. (IUCM e.V.) Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), c/o International Affairs Geschwister Scholl Platz 1, 80539 München, Telefax: +49 89 288036689, E-Mail: contact@iucm.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


8.2    Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich ggf. entstandener Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht


§ 9 Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

Wird eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt bzw. aufgrund behördlicher Anordnung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können wir den Vertrag kündigen. Darüber hinaus können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Studierende ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle der Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der dem Studierenden von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


§ 10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Studierende gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform, § 126 b BGB.


§ 11 Erfüllungsort, Rechtswahl

(1)     Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Vereinssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.

(2)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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